Bonn - 8. Juli 2020
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Das kurzfristig erlassene Gesetz zur Mehrwertsteuerherabsetzung stellt das Rechnungswesen vor Herausforderungen und ist mit erhöhtem Verwaltungsaufwand sowohl bei Auftragnehmer- als auch Auftraggeberseite verbunden.  

Als Leitlinien für den Umgang mit der Sachlage gelten: Maßgeblich für den ausgewiesenen Mehrwertsteuersatz auf einer Rechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung oder der Tag an dem der berechnete Leistungszeitraum endet und nicht das Datum der Rechnung! 

Dies bedeutet, dass wir bereits erstellte Rechnungen korrigieren werden. Die evtl. durch Vorauszahlung zu viel gezahlte MwSt. wird bis 30.9.2021 korrigiert, gutgeschrieben und zurücküberwiesen. Sie müssen nichts veranlassen, unsere Auftragsbearbeitung kommt auf Sie zu

Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen werden weiterhin mit dem MwSt.-Satz von 19% erstellt.  Erfolgt eine Beauftragung, wird die Rechnung mit dem dann gültigen MwSt.-Satz generiert.  Eine ausführliche Darstellung unserer Vorgehensweise finden Sie unter https://www.imageware.de/imageware/mehrwertsteuer-16-vs-19/ . 

(Update 11.8.2020 aufgrund BMF-Schreiben vom 30.6.2020/Eingang 5.8.2020)